Wichtige Mitteilung für das Jahr 2020:
Korpskommandant Thomas Süssli hat in Absprache mit dem Schweizer Schiessportverband entschieden, dass die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee
sistiert wird. Diese müssen das Programm nicht zwingend schiessen, sie dürfen aber freiwillig daran teilnehmen. Folgerichtig entfallen in diesem Jahr auch die Nachschiess- und
Verbliebenenkurse.